Die Karl Meyer Gruppe. Das Morgen denken.

Sonderabfälle: Besondere Sorgfalt bei der Entsorgung

Gefährliche Abfälle oder auch Sonderabfälle sind Abfälle, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer für Mensch oder Umwelt schädlichen Eigenschaften als gefährlich einstuft, wenn sie besonders gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Der Gesetzgeber hat für die Entsorgung gefährlicher Abfälle  Vorschriften und Regelungen erlassen, deren Einhaltung strengstens überwacht wird.

Schadstoffmobil als Service der Kommunen

Das Schadstoffmobil ist ein Angebot vieler Kommunen, das den Bürgern die Möglichkeit gibt, gefährliche Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abzugeben. Neben gefährlichen Abfällen werden hier auch Elektrokleingeräte angenommen, wie z. B. Toaster, Taschenrechner, Computerfestplatten etc. Das Schadstoffmobil des Karl Meyer Unternehmens Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG ist in unterschiedlichen Kommunen regelmäßig unterwegs. Termine und genaue Orte sind über die Landkreise zu erfahren.

Eine kleine Dose mit Chemikalien

Einige Beispiele für Gefährliche Abfälle:

  • Altöle, Öl-Wasser-Gemische
  • Farben/Lacke
  • Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösemittel
  • Quecksilberhaltige Abfälle
  • Asbest, Dämmmaterialien
  • Spraydosen
  • Spül- und Waschflüssigkeiten
  • Pflanzenschutzmittel
  • Batterien
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten

Dies sind keine gefährlichen Abfälle:

  • ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde
  • leere Farb- und Lackgebinde
  • Leime
  • Kitt

Gefährliche Abfälle verwerten und beseitigen

Die Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen richtet sich stets nach Art und Beschaffenheit der Abfälle. Unterschieden wird zum einen zwischen Verwertung und Beseitigung, wobei die Verwertung stofflich und thermisch erfolgen kann. Die stoffliche Verwertung wird hierbei der thermischen Verwertung vorgezogen, sowie die Verwertung der Beseitigung.
Einige Beispiele:

Zur Beseitigung (Deponie / Untertagedeponie / Verbrennung):

  • z. B. Asbest: Dieser Abfall wird auf Deponien verbracht. Er darf nicht verbrannt werden.

Zur Verwertung, stofflich:

  • z. B. Bleibatterien, bei denen das Blei aus den Batterien wieder genutzt wird
  • Lösemittel, die auch als Abfall noch eine gewisse Qualität haben, können destilliert und wieder als Produkt vermarktet werden
  • Aufbereitung von Säuren

Zur Verwertung, thermisch:

  • Es eignen sich alle Abfälle mit einem gewissen Heizwert. Sie werden in eine Anlage gebracht, die dazu ausgelegt ist, die entstehende Verbrennungswärme zu nutzen, z. B. zur Erzeugung von Wärme für Haushalte. Dies können Harze, Lacke, Lösemittel u.ä. sein.

Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie mit unseren Spezialisten für gefährliche Abfälle.

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