Sichere Vernichtung von Akten
Sie haben Ihr Büro oder Archiv entrümpelt und wollen jetzt größere Mengen an Akten wie Schriftverkehre, Patientenakten, Jahresabschlüsse, Protokolle oder Zeugnisse vernichten? Karl Meyer bietet Ihnen dafür drei unterschiedliche Varianten zur Aktenvernichtung an: Sie haben die Wahl zwischen Sicherheitsbehältern mit einem Fassungsvolumen von etwa 250 Litern (RB 250) für bis zu 30 Aktenordner oder 500 Litern (RB 500) für bis zu 70 Aktenordnern oder einem Wechselbehälter H1 mit einer Größe von 12 m³.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Dokumente Aufbewahrungsfristen eingehalten werden müssen. Sind diese noch nicht verstrichen, so sollten Sie diese Dokumente weiterhin aufbewahren.
Sie möchten elektronische Datenträger entsorgen? Dann ist unser RB 70 zur Datenträgervernichtung das, was Sie suchen!
Für eine optimale Beratung zum Thema Aktenvernichtung kontaktieren Sie uns gerne!
Was genau fällt unter die „Aktenvernichtung“?
Akten können alle Papierdokumente sein wie:
Was fällt nicht unter die "Aktenvernichtung"?
Bitte berücksichtigen Sie bei der Aktenvernichtung, dass diese frei sind von:
Vertrauen ist gefragt!
Bei der Aktenvernichtung durch die Karl Meyer Umweltdienste GmbH können Sie davon ausgehen, dass Ihre Akten vertraulich behandelt werden. Wir gewährleisten einen Verwertungsweg in vollem Umfang nach den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Durch eine fachgerechte Aktenvernichtung tragen Sie zur Schonung der Ressourcen bei.
Zur weiteren Verwertung werden Ihre Unterlagen geschreddert und anschließend recycelt, um daraus andere Produkte herzustellen. Dies können zum Beispiel Papierhandtücher sein.
Noch Fragen zur Aktenvernichtung? Sprechen Sie mit unseren Entsorgungsberatern.
Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.